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Evaluierung des Gesetzes zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes zur Erhebung von Daten über antibiotisch wirksame Arzneimittel und zur Änderung weiterer Vorschriften

Erfahrungsaustausch zu den seit 1. Januar 2023 geltenden Änderungen und Erweiterungen des Antibiotikaminimierungskonzepts am 29. Oktober 2025 im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft in Bonn

Leiter eines großen Milchviehbetriebs berät sich mit Tierärztin im Kuhstall
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Nach § 95 des Tierarzneimittelgesetzes (TAMG) hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) dem Deutschen Bundestag drei Jahre nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes zur Erhebung von Daten über antibiotisch wirksame Arzneimittel und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 21. Dezember 2022 (in Kraft getreten am 1. Januar 2023) über die Wirksamkeit der nach den §§ 54 bis 58 TAMG getroffenen Maßnahmen (Antibiotikaminimierungskonzept) zu berichten. Zu diesem Zweck veranstaltet das BMEL einen eintägigen Erfahrungsaustausch am 29. Oktober 2025 in Bonn.

Ziel der Veranstaltung ist es, Ihnen einerseits die im Rahmen der Evaluierung gewonnenen Erkenntnisse der beteiligten Behörden, nämlich des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) und des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) im Zusammenhang mit der Entwicklung des Antibiotikaeinsatzes und der Resistenzsituation vorzustellen und andererseits Ihre für uns wertvollen Erfahrungen im Umgang mit den Regelungen des Antibiotikaminimierungskonzepts quasi „aus erster Hand“ zu erhalten. Denn nur so lassen sich Ihre konstruktiven Kritikpunkte oder Verbesserungsvorschläge sinnvoll in den Evaluierungsprozess und eine ggf. später erfolgende Rechtsanpassung einbringen. 

Wie lässt sich beispielsweise der Antibiotikaeinsatz weiter reduzieren, ohne das Tierwohl zu gefährden? Welche Maßnahmen wären hierzu nötig? Welches Potenzial und welche Herausforderungen bestehen bei ihrer Umsetzung? Wie könnten die rechtlichen Rahmenbedingungen (um)gestaltet werden, insbesondere zur Schaffung administrativer Erleichterungen für Tierhalterinnen und Tierhalter?

Diskutieren Sie diese und viele weitere Fragen rund um das erweiterte Antibiotikaminimierungskonzept im Rahmen der Evaluierung des am 1. Januar 2023 in Kraft getretenen Änderungsgesetzes mit Vertreterinnen und Vertretern aus der Landwirtschaft, der Tierärzteschaft und den zuständigen Landesbehörden. 

Im Rahmen des Erfahrungsaustausches werden Sie

  • über den aktuellen Stand der Evaluierungs- und Befragungsergebnisse informiert und
  • können sich mit Schlüsselakteuren aus Politik und Praxis austauschen.

Die Ergebnisse des Erfahrungsaustausches werden in den Evaluierungsbericht aufgenommen und tragen somit zur Weiterentwicklung des Antibiotikaminimierungskonzeptes bei.